EIN STREIT IST SCHNELL VOM ZAUN GEBROCHEN – WIR SIND IHRE ANWÄLTE FÜR MIETRECHT
Herr Rechtsanwalt Hill vertritt außergerichtlich und gerichtlich sowohl Vermieter, als auch Mieter und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Durchführung und der Beendigung eines Mietverhältnisses stehen. Diese Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnraummietrecht, als auch das Gewerberaummietrecht. Insbesondere:
- Vertragsgestaltung/Vertragsprüfung
- Mietmängel/Gewährleistungsansprüche einschließlich selbstständiges Beweisverfahren
- Mietminderung/Zurückbehaltungsrecht
- Mieterhöhungsverfahren
- Beitreibung von Mietschulden
- Kündigung (fristlose und ordentliche)
- Schadensersatz nach beendetem Mietverhältnis
- Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Die Beratung im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich z.B. auf:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Beschlussanfechtungsklage
- Beitreibung von Hausgeldschulden einschließlich Zwangsvollstreckung (Zwangsversteigerung)
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft gegen den Bauträger einschließlich selbständiges Beweisverfahren
- Prüfung und Auslegung von Teilungserklärungen
- Rechtsverhältnisse innerhalb der Eigentümergemeinschaft (gemeinschaftliches Eigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrechte)
- Verwalterhaftung