Zu erwartende Kosten
Die Rechtsanwaltsgebühren sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Grundlage der Gebührenrechnung für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit ist grundsätzlich der Gegenstandswert.
1. Erstberatungsgebühr
Die Erstberatungsgebühr fällt für die erste Rechtsberatung für Rat und Auskunft an. Für Verbraucher beträgt die Erstberatungsgebühr maximal 190 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer, wobei sie je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit auch darunter liegen und individuell durch Honorarvereinbarung besprochen werden kann.
2. Außergerichtliche Gebühren
Sofern der Rechtsanwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig wird, z.B. außergerichtliche Korrespondenz mit dem Gegner, fallen weitere Gebühren an, die nach dem Gegenstandswert berechnet werden. Dies ist unabhängig davon, wie viele Schreiben gefertigt werden. Sofern die außergerichtliche Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren übergeht, wird die außergerichtliche Gebühr auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet.
3. Gerichtliche Gebühren
Im gerichtlichen Verfahren können maximal 3 Gebühren anfallen,
- Verfahrensgebühr
- Termingebühr
- Einigungsgebühr
4. Beratungshilfe
Sollten Sie nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, gewährt der Staat für die außergerichtliche Beratung und Tätigkeit "Beratungshilfe". Informieren Sie sich bitte daher bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Gericht am Wohnsitz), ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und beantragen Sie dort direkt die Beratungshilfe. Ihnen wird dann ein Beratungshilfeschein vom Gericht ausgehändigt, womit Sie direkt den Rechtsanwalt aufsuchen können. Dies erspart Ihnen und dem Anwalt Zeit und Geld. Der Beratungshilfeantrag kann unter "Formulare" abgerufen werden.
5. Prozeßkostenhilfe
Für das gerichtliche Verfahren gewährt der Staat bei geringen Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe. Bitte beachten Sie, dass es Prozesskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung gibt. Dies ist abhängig davon, wie hoch Ihr Einkommen ist.
Der Prozesskostenhilfeantrag kann unter "Formulare" abgerufen werden.
6. Gebührenvereinbarung
Bei beratenden und außergerichtlichen Tätigkeiten besteht die Möglichkeit mit dem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung zu schließen, z.B. Stundenhonorar- oder Pauschalhonorarbasis.
7. Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie die Deckungszusage der Versicherung ein. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Versicherungsnummer mit.